Terminsvertreter Rechtsanwalt München

Sie suchen eine zuverlässige Terminsvertretung in München? Rechtsanwalt Hödl übernimmt in Untervollmacht die Vertretung vor allen Gerichten in München und Umgebung.

Professionelle Terminsvertretung für auswärtige Rechtsanwälte

Wenn Sie als auswärtiger Rechtsanwalt verhindert sind, einen Gerichtstermin in München persönlich wahrzunehmen, bietet Ihnen Rechtsanwalt Hödl eine kompetente und kurzfristige Terminsvertretung an. Mit langjähriger Erfahrung und fundierter Fachkompetenz sorgt er für eine optimale Interessenwahrnehmung Ihrer Mandanten.

Terminsvertretung München Rechtsanwalt Prozessvertretung

Gerichte in München und Umgebung

Rechtsanwalt Florian Hödl übernimmt zuverlässig die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen an folgenden Münchener Gerichten:

Außerdem ist eine Terminswahrnehmung vor dem Sozialgericht München, Landesarbeitsgericht, Bayerisches Landessozialgericht, Bayerisches Verwaltungsgericht sowie Gerichten im Umkreis München z.B. in Augsburg, Ebersberg, Erding, Freising, Starnberg, Dachau, Fürstenfeldbruck nach Absprache möglich.

Jetzt Terminsvertretung in München beauftragen

Für eine unkomplizierte Bearbeitung wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

Senden Sie eine Anfrage unter Angabe der Parteien, des Gerichtstermins sowie des Streitwertes per  E-Mail, Fax oder Telefon an die Kanzlei. Sie erhalten unverzüglich eine Bestätigung Ihrer Anfrage. Nach Prüfung von Interessenskollissionen und freien Kapazitäten wird sich schnellstmöglich ein Mitarbeiter der Kanzei mit Ihnen in Verbindung setzen um die weiteren Einzelheiten (Übersendung der Handakte, Vollmachtserteilung, Vergütung, weiteres Vorgehen) mit Ihnen abzustimmen. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel innerhalb von wenigen Stunden.

Sie erhalten umgehend Mitteilung über Annahme oder Ablehnung der Terminsvertretung. Nach erklärter Übernahme der Terminsvertretung erfolgt eine sorgfältige Einarbeitung in die übermittelten Unterlagen und Informationen. Selbstverständlich erfolgt die Wahrnehmung des Termins entsprechend der zuvor getroffenen Absprachen bzw. Ihren Vorgaben. Über den Verlauf der Sitzung erhalten Sie selbstverständlich einen detaillierten Terminsbericht.

Über 10-jährige Prozesserfahrung vor den Zivil- und Arbeitsgerichten

Rechtsanwalt Florian Hödl ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht und darüber hinaus überwiegend im Zivilrecht tätig. Aus mehr als 10-jähriger Tätigkeit als Terminsvertreter sowie zahlreichen gerichtlichen Verfahren aus eigenen Mandaten verfügt RA Hödl über vielseitige praktische Erfahrung in gerichtlichen Verfahren vor den Zivil-, Arbeits- und Sozialgerichten, im Prozessrecht und in der Zusammenarbeit mit Kolleg*innen.

Kontaktieren Sie uns!

Sie benötigen kurzfristig eine Terminsvertretung in München? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hödl direkt per Telefon oder E-Mail für eine schnelle und unkomplizierte Abstimmung.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

📞 Telefon: +49 (89) 255 498-30
📧 E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-hoedl.de

Rechtsanwalt Hödl – Ihr zuverlässiger Partner für Terminsvertretungen in München.

Was versteht man unter Terminsvertretung?

Die Terminsvertretung ist eine gängige und rechtlich anerkannte Praxis, bei der ein anderer Rechtsanwalt im Namen des ursprünglich mandatierten Anwalts einen Gerichtstermin wahrnimmt. Grundlage hierfür ist in der Regel eine sogenannte Untervollmacht, mit der der Terminsvertreter autorisiert wird, die Interessen der Mandantschaft im konkreten Termin vor Gericht zu vertreten. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Hauptbevollmächtigte nicht vor Ort ansässig ist oder aus terminlichen Gründen den Gerichtstermin nicht selbst wahrnehmen kann.

Ein solcher Einsatz als Terminsvertreter erfolgt regelmäßig bei Zivilprozessen, arbeitsgerichtlichen Verfahren oder auch in familiengerichtlichen Streitigkeiten. Die Terminsvertretung ermöglicht es dem auswärtigen Rechtsanwalt, die Interessen seiner Mandantschaft effizient und kostenschonend wahren zu lassen – ohne selbst zum Gerichtstermin anreisen zu müssen. Gerade bei Verfahren vor dem Amtsgericht oder dem Arbeitsgericht in München stellt die Terminsvertretung durch einen ortsansässigen Rechtsanwalt eine praktische Lösung dar.

Typische Einsatzbereiche der Terminsvertretung

Die Terminsvertretung durch einen Rechtsanwalt kommt in vielfältigen Situationen zum Einsatz. Häufige Anlässe sind zum Beispiel:

  • Ein weit entfernter Gerichtsort, etwa wenn der beauftragte Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz nicht in München hat,
  • kurzfristige Verhinderung des Hauptbevollmächtigten durch Krankheit oder Terminkollisionen,
  • rein formelle Gerichtstermine wie Güteverhandlungen, Stellungnahmen oder Beweisaufnahmen, bei denen keine umfangreiche Sachverhandlung zu erwarten ist,
  • Kostenoptimierung für den Mandanten, insbesondere bei geringerem Streitwert oder überschaubarem Aufwand.

In all diesen Fällen sorgt ein erfahrener Terminsvertreter dafür, dass der Prozess reibungslos fortgesetzt werden kann und keine Nachteile für die vertretene Partei entstehen. Die Terminsvertretung sichert somit den Fortgang des Verfahrens – ohne unnötige Verzögerung oder Kosten.

Die Aufgaben eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter

Ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Terminsvertretung tätig wird, übernimmt die vollständige Verantwortung für die sachgerechte Wahrnehmung des jeweiligen Gerichtstermins. Auf Grundlage einer ordnungsgemäß erteilten Untervollmacht tritt der Terminsvertreter gegenüber dem Gericht sowie der gegnerischen Partei als bevollmächtigter Vertreter auf. Er stellt Anträge, gibt Erklärungen ab, verhandelt Vergleichsvorschläge und wahrt die prozessualen Interessen der Mandantschaft in enger Abstimmung mit dem mandatierten Kollegen.

Für eine erfolgreiche Terminsvertretung ist nicht nur juristische Expertise entscheidend, sondern auch Erfahrung mit den Abläufen und Erwartungen der jeweiligen Gerichte. Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in München bin ich mit den örtlichen Gegebenheiten und richterlichen Gepflogenheiten bestens vertraut. Dies ermöglicht eine professionelle, souveräne und zielgerichtete Vertretung – auch bei kurzfristigen Beauftragungen. Die Übernahme eines Gerichtstermins erfolgt stets auf Basis konkreter Vorgaben und in enger Rücksprache mit dem beauftragenden Kollegen, um die Interessen der gemeinsamen Mandantschaft bestmöglich zu vertreten.